Geschäftsbedingungen für Leistungen der MLC Waldachtal GmbH –
Hotel Waldachtal
(1)
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für
Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels,
insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz, Bankett-Räumen und anderen Räumlichkeiten des
Hotels (nachfolgend: umfassende Leistungserbringung).
Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch. Das Hotel kann vom
Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung
bedarf der schriftlichen Einwilligung der Hotels. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen
Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen
vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60%
des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen.
(2)
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(3)
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers.
Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(4)
Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug ist die Rechnung mit 4%
über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von
EUR 5,00 geschuldet. Für eine nachträgliche Rechnungsumänderung (Adresse etc.) nach vorheriger Versendung
der vorgenannten, wird jedes Mal eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 geschuldet.
(5)
Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: Mastercard, Visa, American Express.
Aber nur bei Beträgen, die weder einer Provisionsforderung, noch einem verbilligten Sonderpreis unterliegen.
Das Hotel ist im Einzelfalle berechtigt, Devisen und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und
Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben. Schecks
werden nicht akzeptiert.
(6) Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung:
Stornierung bis 28 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung
Stornierung bis 14 Tage vor Anreise 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
Stornierung bis 7 Tage vor Anreise 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
Spätere Stornierung oder Nichtanreise 90 % des vereinbarten Gesamtpreises| 2
Online-Buchungen:
Für Online-Buchungen gelten oben genannte Stornierungsbedingungen, sofern im Buchungsdialog nicht anders
genannt.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.
(7)
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11 Uhr
geräumt sein. Eine spätere Abreise als 11 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend. Bei Abreise
bis 15 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 15 Uhr der volle Zimmerpreis berechnet. Sofern nicht ausdrücklich eine
spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu
vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf
Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
Bei unverschuldeter Überbuchung ist das Hotel berechtigt, dem Besteller zumindest gleichwertige Zimmer zu den
gleichen Konditionen in einem vergleichbaren Hotel in unmittelbarer Nähe zuzuweisen. In diesem Fall ist der
Besteller berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich und sanktionslos aufzukündigen. Dies gilt nicht für
Reisegruppen / Tagungen / Veranstaltungen.
(8)
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
(9)
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
Unabhängig von den §§701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen
Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher
Vereinbarung, Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden
nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels
ist abgesehen von den §§701 ff. BGB - beitragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die
Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Monate gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von
Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
(10)
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe,
insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadensersatz zusteht.
(11)
Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange für, durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen
oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen
geringeren Schaden nachweist.
(12)
Soweit Feierlichkeiten, Events o.ä. im Hotel integriert sind, kann an Wochenenden und vor Feiertagen eine strikte
Einhaltung der Ruhezeiten nicht garantiert werden. Eine Minderung des Hotelpreises gestützt auf Störung der
Nachtruhe durch einen solchen, im Hotel integrierten Bereich, ist ausgeschlossen. Störungen an zur Verfügung
gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Einbehaltung
oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
(13)
Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung
sind jedoch ausgeschlossen.| 3
(14)
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit
dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/Korkgeld möglich.
(15)
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer
Aufbewahrung von 1 Monat.
(16)
Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch auch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung
für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
(17)
Das Hotel wird in keinem Falle als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a BGB tätig. Für Leistungen, die nicht vom
Hotel bzw. dessen Personal erbracht werden, ist daher jegliche Haftung des Hotels ausgeschlossen, auch wenn das
Hotel dem Gast den Erbringer der Fremdleistung vermittelt hat.
(18)
Der Inhalt und die Struktur der Webseiten unterliegen dem Urheberrecht und sind somit, auch ohne Anbringen
eines gesonderten Copyright-Vermerkes, urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder
Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen, schriftlichen
Zustimmung der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal.
(19)
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder
das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die
Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Soweit nichts anders vereinbart worden ist, verbleiben
abgegebene Angebote und Konzepte im Eigentum der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal. Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, diese ohne vorherige Einwilligung von der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal zu
benutzen.
(20)
Jeder Gast ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben auch
weiterhin bei der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal für die Kundenbetreuung verwendet werden.
(21)
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt diese die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich
durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
(22)
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Horb am Neckar.
Stand: 19.08.2011